Einerseits fordert die Stadt Bochum über Plakate dazu auf, das „Fahrrad aus dem Keller zu holen“ – hält aber die dazu notwendigen Radwege nicht vor. Der Radverkehr in Bochum nimmt zu, aber wo bleibt die passende Infrastruktur? (Nicht umsonst befahren viele Radfahrende deshalb den Bürgersteig.)
Auch der kürzlich verstorbene E-Bike-Fahrer könnte noch leben, in dessen Gedenken ein Mahnmal in Form eines Ghostbikes, ein weißes Geisterrad, von etwa 30 betroffenen Radfahrenden, darunter ADFC-Mitglieder und Radwende-Engagierte auf unsere Initiative hin am Unfallort in Bo-Gerthe aufgestellt wurde. Deshalb:
Reicht unbedingt „Anregungen nach §24 Gemeindeordnung NRW“ ein!
Beispiele für Bürgeranregungen sind die Einrichtung eines Zebrastreifens, einer Tempo 30-Zone oder auch eines Radweges etc. – also etwas größere Maßnahmen.
Unter Berufung auf den o.g. Paragrafen kann man bei der Stadt Bochum Anregungen und Beschwerden vorbringen. Dazu muss das Schreiben in keiner bestimmten Form verfasst sein – dabei aber im Anschreiben unbedingt auf den o.g. Paragrafen hinweisen! Am einfachsten ist es, die Anregung per E-Mail an Buergerbeteiligung@bochum.de zu senden. Das Schreiben wird dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Eine begründete Entscheidung muss zurückgemeldet werden. Üblicherweise erfolgt auch eine Einladung zu einer Ausschusssitzung, wo das Anliegen persönlich vorgetragen werden kann. Habt Mut dazu!
Nutzt den Mängelmelder für „Kleinigkeiten“!
Über www.bochum.de/maengelmelder, die Smartphone-Apps „Mängelmelder Bochum“ oder „Bürgerecho Bochum“ können der Stadt kleinere, relativ schnell zu behebende Mängel mitgeteilt werden, z.B. Scherben oder Müll auf einem Radweg, regelmäßig zugeparkte Radwege oder fehlende Beschilderungen. Nutzt bitte den Mängelmelder!